Erstattung

Erstattung

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Er|stạt|tung 〈f. 20; unz.〉 das Erstatten ● \Erstattung der Unkosten, der Kosten

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Er|stạt|tung, die; -, -en:
das Erstatten; das Erstattetwerden.

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Erstattung,
 
1) Agrarpolitik: Ausfuhrerstattung, Exporterstattung, im Rahmen der Agrarmarktordnungen der EG bei der Ausfuhr gewährte Bezahlung der Differenz zwischen den innergemeinschaftlichen Preisen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und den Weltmarktpreisen an den Exporteur, damit Überschüsse der EG-Erzeugung auf dem Weltmarkt trotz der dort niedrigeren Preise abgesetzt werden können. Erstattungen entsprechen in ihrer Höhe den bei der Einfuhr erhobenen Abschöpfungen. Durch die teilweise Umstellung auf Ausgleichszahlungen im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik ist der Anteil der Erstattungen an den Ausgaben der Abteilung Garantie des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft auf unter 25 % gesunken.
 
 2) Recht: die Rückgabe von Leistungen, die ohne Rechtsgrund erbracht worden sind, Rückzahlung. Ein Erstattungsanspruch steht z. B. dem Steuerpflichtigen gegen den Staat bei zu viel geleisteten Steuern zu. Für die Erstattung gelten grundsätzlich die Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung. Bei Ablehnung des Erstattungsanspruchs durch die Behörde ist der Verwaltungsrechtsweg zulässig. Besonders geregelt ist für den Bereich des öffentlichen Dienstes das Erstattungsverfahren im Falle des Verlustes oder des Schadens öffentlichen Vermögens, den öffentliche Bedienstete zu verantworten haben.

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Er|stạt|tung, die; -, -en: das Erstatten.

Universal-Lexikon. 2012.

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